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   OLG Hamm, 08.03.2013 - I-15 W 233/12   

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https://dejure.org/2013,6852
OLG Hamm, 08.03.2013 - I-15 W 233/12 (https://dejure.org/2013,6852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2013 - I-15 W 233/12 (https://dejure.org/2013,6852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2013 - I-15 W 233/12 (https://dejure.org/2013,6852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen bestehende oder künftig zu erteilende Genehmigungen für baurechtliche Vorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018
    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen bestehende oder künftig zu erteilendenGenehmigungen für Vorhaben nach dem BauGB oder der BauO NW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79

    Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Solche Verträge sind grundsätzlich mit §§ 134, 138 BGB vereinbar und wirksam, wenn der Vertrag nicht durch Druck oder unter Ausnutzung wirtschaftlicher oder persönlicher Abhängigkeit zustande gekommen ist (BGH NJW 1981, 811; NJW 1999, 3113).

    Es liegt vielmehr im Rahmen seiner Dispositionsbefugnis, ob er Rechtsschutz in Anspruch nehmen will, so dass es dem einzelnen möglich ist, sich vertraglich zu verpflichten, in Zukunft auf Rechtsmittel zu verzichten (BGH NJW 1981, 811).

  • BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63

    Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Der Verzicht muss aber gegenüber der Behörde unzweideutig, vorbehaltlos, ohne Bedingungen und unwiderruflich in der Form des § 70 VwGO schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden (BVerwGE 26, 50 = NJW 1967, 2027; DVBl 1964, 874; BVerwGE 55, 355 (357) OVG NW NVwZ 1983, 681f.; VGH BW NVwZ 1983, 229 (230)).

    Vor Bekanntgabe des Verwaltungsaktes fehlt eine ausreichende Grundlage für eine die Tragweite des Verzichts überschauende Entscheidung (BVerwG DVBl 1964, 874; Dolde/Porsch a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 191.64

    Anspruch auf Rückerstattung selbst errechneter und so festgesetzter und gezahlter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Der Verzicht muss aber gegenüber der Behörde unzweideutig, vorbehaltlos, ohne Bedingungen und unwiderruflich in der Form des § 70 VwGO schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden (BVerwGE 26, 50 = NJW 1967, 2027; DVBl 1964, 874; BVerwGE 55, 355 (357) OVG NW NVwZ 1983, 681f.; VGH BW NVwZ 1983, 229 (230)).

    Anders liegt es bei einem Verzicht unter der auflösenden Bedingung, dass der Verwaltungsakt einen bestimmten Inhalt hat (BVerwGE 26, 50 (53) = NJW 1967, 2027; BayVGH BayVBl 1992, 762 (763)), oder bei einem vertraglich, auf den konkreten Inhalt eines Verwaltungsaktes bezogenen und beschränkten Verzicht (Dolde/Porsch a.a.O. m.w.N.).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Bestimmtheit des dinglich zu sichernden Anspruchs (vgl. dazu: BayObLG NJW-RR 2004, 1460 m.w.N.) und ist eintragungsfähig.
  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Art. 19 Abs. 4 GG untersagt es dem einzelnen grundsätzlich nicht, auf öffentlich-rechtliche Rechtsbehelfe zu verzichten, die der Wahrung seiner privaten Rechte und geschützten Interessen dienen (BGHZ 26, 84 (86)).
  • BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78

    Form der Rücknahmeerklärung eines Notars

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Eine entsprechende Verfahrensweise ist als zulässig anerkannt bei mehreren selbständigen Anträgen, die in einem Antragsverbund im Sinne des § 16 Abs. 2 GBO gestellt sind (BGHZ 71, 349 = NJW 1978, 1915; Senat RNotZ 2011, 244; OLGZ 1970, 447).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; 113, 378 = NJW 1991, 1613; Senat FGPrax 2005, 240).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; 113, 378 = NJW 1991, 1613; Senat FGPrax 2005, 240).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12
    Dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz wird allerdings nur genügt, wenn eine Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten

  • OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 336/86

    Erklärung der Teilrücknahme; Eintragungsantrag; Urkundsnotar; Einschränkung der

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1982 - 5 S 278/82

    Nachbarschutz: Fensterabstandsvorschriften, Zustimmungserklärung

  • VGH Bayern, 25.01.1993 - 20 CS 92.3111
  • BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92

    Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht

  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 135/98

    Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 - 18 A 1750/82
  • LG Landshut, 20.06.2017 - 73 O 3073/16

    Schadensersatz, Bewilligung, Grenzbebauung, Grundbuch, Baugenehmigungsverfahren,

    Auch ist anerkannt, dass der Inhalt einer solchen Dienstbarkeit sich nicht auf den Verzicht privater Rechte beschränkt, sondern sich auch auf den Verzicht auf öffentlich-rechtliche Rechtspositionen erstreckt (OLG Hamm, NJOZ 2013, 1126).

    Nachdem selbst ein Totalverzicht auf Abwehr- und Schadensersatzansprüche und die Verpflichtung zur Unterlassung der Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen gegen sämtliche einzuholenden Genehmigungen und Bescheide eintragungsfähig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 15 W 233/12), muss erst recht ein Einwendungsverzicht nur bezüglich der Grenzbebauung als eintragungsfähig angesehen werden.

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